Eine Kündigung während der Kurzarbeit trifft Arbeitnehmer oft völlig unvorbereitet. Viele gehen davon aus, dass Kurzarbeit einen besonderen Kündigungsschutz bietet – doch das ist ein verbreiteter Irrtum. Zwar soll Kurzarbeit Arbeitsplätze sichern, doch Arbeitgeber können in dieser Zeit trotzdem kündigen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Beitrag erfahren Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften, wann eine Kündigung in der Kurzarbeit zulässig ist, welche Rechte bestehen und wie Betroffene sich wehren können.
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit bedeutet, dass die Arbeitszeit vorübergehend reduziert wird, um Arbeitsplätze in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu erhalten. Die Lohnkürzung wird teilweise durch Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit ausgeglichen.
Ziel der Kurzarbeit ist es, Kündigungen zu vermeiden. Sie wird oft in Krisenzeiten eingesetzt, etwa bei Auftragsrückgang, Lieferengpässen oder Produktionsausfällen. Kurzarbeit muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – meist über den Betriebsrat – vereinbart und von der Agentur für Arbeit genehmigt werden.
2. Darf während Kurzarbeit gekündigt werden?
Grundsätzlich ist eine Kündigung auch während der Kurzarbeit möglich. Kurzarbeit schafft keinen besonderen Kündigungsschutz. Das heißt, der Arbeitgeber kann betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt kündigen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Allerdings muss er darlegen, dass die Kündigung nicht im Widerspruch zur Einführung der Kurzarbeit steht. Wenn also zuvor Kurzarbeit mit dem Ziel vereinbart wurde, Entlassungen zu vermeiden, muss er erklären, warum dieser Zweck nun nicht mehr erreichbar ist.
3. Häufige Kündigungsgründe während Kurzarbeit
a) Betriebsbedingte Kündigung
Der häufigste Fall ist die betriebsbedingte Kündigung, wenn klar ist, dass ein Arbeitsplatz auch langfristig entfällt – etwa weil eine Abteilung dauerhaft geschlossen wird.
b) Verhaltensbedingte Kündigung
Auch Pflichtverletzungen wie unentschuldigtes Fehlen, grobe Beleidigungen oder Arbeitsverweigerung können zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen – unabhängig von der Kurzarbeit.
c) Personenbedingte Kündigung
Liegt eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit vor, kann auch während der Kurzarbeit personenbedingt gekündigt werden, sofern alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
4. Kündigungsfristen und Abfindung
Die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen gelten auch während der Kurzarbeit unverändert. Kurzarbeitergeld wird bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Eine Abfindung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber in einem Aufhebungsvertrag oder im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses ausgehandelt werden.
5. Kündigungsschutzklage in der Kurzarbeit
Wer eine Kündigung während der Kurzarbeit erhält, kann innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das Gericht prüft dann, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.
Besonders bei betriebsbedingten Kündigungen während Kurzarbeit haben Arbeitnehmer oft gute Chancen, weil der Arbeitgeber genau darlegen muss, warum er trotz Kurzarbeit nicht auf den Arbeitsplatz verzichten kann.
6. Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld
Nach einer Kündigung in der Kurzarbeit gilt: Das Arbeitslosengeld I richtet sich nach dem regulären Bruttogehalt vor der Kurzarbeit, nicht nach dem reduzierten Kurzarbeitergeld. Eine Sperrzeit kann entstehen, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschreibt.
7. Handlungstipps für Arbeitnehmer
- Kündigung sofort prüfen lassen
- Innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben
- Kurzarbeitergeldanspruch bis Ende des Arbeitsverhältnisses sichern
- Bei Aufhebungsverträgen auf Formulierungen achten, um Sperrzeiten zu vermeiden
- Betriebsrat einschalten, falls vorhanden
Fazit und Handlungsempfehlung
Kurzarbeit schützt nicht automatisch vor Kündigung. Arbeitgeber müssen jedoch auch während dieser Zeit die gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen erfüllen. Arbeitnehmer sollten eine Kündigung in der Kurzarbeit niemals ungeprüft akzeptieren, da oft formale oder inhaltliche Fehler vorliegen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen, Fristen überwachen und eine mögliche Abfindung verhandeln.
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