Kündigung – Fristlos (außerordentlich)

Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist die härteste Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sie bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis sofort endet – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Für Arbeitnehmer hat sie oft gravierende Folgen, nicht nur finanziell, sondern auch für den weiteren beruflichen Weg. In diesem Beitrag erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine fristlose Kündigung zulässig ist, welche Rechte Sie haben und wie Sie im Ernstfall vorgehen sollten.

1. Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort – in der Regel mit Zugang des Kündigungsschreibens. Sie wird nur ausgesprochen, wenn ein sogenannter „wichtiger Grund“ vorliegt, der es unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen.

2. Rechtliche Grundlage

Die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung sind in § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Danach muss der wichtige Grund so schwerwiegend sein, dass eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.

3. Zulässige Gründe für eine außerordentliche Kündigung

a) Durch den Arbeitgeber

Typische Gründe sind schwere Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers, wie zum Beispiel Diebstahl, Tätlichkeiten, grobe Beleidigungen oder wiederholte Arbeitsverweigerung. In vielen Fällen muss vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung erfolgen – außer der Vorfall ist so gravierend, dass sie entbehrlich ist.

b) Durch den Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen, wenn der Arbeitgeber seine Pflichten erheblich verletzt, etwa bei ausbleibender Lohnzahlung, groben Arbeitsschutzverstößen oder wiederholtem Mobbing. Hier gilt ebenfalls: Der Grund muss so schwer wiegend sein, dass keine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist.

4. Fristen für die außerordentliche Kündigung

Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des wichtigen Grundes ausgesprochen werden. Diese Frist gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Wer zu lange wartet, verliert das Recht auf eine außerordentliche Kündigung.

5. Formvorschriften

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail oder SMS ist unwirksam. Bei einer fristlosen Kündigung sollte der Grund im Kündigungsschreiben klar genannt werden – für Arbeitgeber ist dies zwingend, wenn der Arbeitnehmer es verlangt.

6. Folgen einer fristlosen Kündigung

Für Arbeitnehmer kann eine fristlose Kündigung schwerwiegende Konsequenzen haben: Neben dem sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes droht oft eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn die Agentur für Arbeit von einem „versicherungswidrigen Verhalten“ ausgeht. Deshalb sollte jede fristlose Kündigung umgehend geprüft und gegebenenfalls angefochten werden.

7. Warum rechtlicher Rat entscheidend ist

Eine außerordentliche Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Da die Anforderungen hoch und die Rechtsfolgen gravierend sind, sollten Arbeitnehmer sofort nach Erhalt einer fristlosen Kündigung einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten. Dieser kann prüfen, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, ob Fristen eingehalten wurden und ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat.

8. Fazit und Handlungsempfehlung

Die fristlose Kündigung ist ein drastischer Schritt mit erheblichen Auswirkungen. Arbeitnehmer sollten sie niemals ungeprüft hinnehmen, sondern umgehend handeln. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann helfen, Fehler des Arbeitgebers aufzudecken und Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.

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