Kündigung – Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung kann für Arbeitnehmer eine schwierige Entscheidung bedeuten: Entweder sie akzeptieren geänderte Arbeitsbedingungen oder verlieren ihren Arbeitsplatz. In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine Änderungskündigung ist, wann Arbeitgeber sie aussprechen dürfen und welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben. Wir erklären die gesetzlichen Grundlagen, typische Fallkonstellationen und welche Schritte Sie im Falle einer Änderungskündigung unternehmen sollten. Dabei zeigen wir auch, wie Betriebsräte und Gewerkschaften unterstützen können und warum rechtlicher Rat oft entscheidend ist.

1. Was ist eine Änderungskündigung?

Eine Änderungskündigung ist eine besondere Form der Kündigung, bei der der Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis kündigt und gleichzeitig anbietet, es zu geänderten Bedingungen fortzuführen. Diese Änderungen können sich auf Arbeitszeit, Gehalt, Arbeitsort oder andere wesentliche Vertragsinhalte beziehen. Der Arbeitnehmer steht dann vor der Wahl, das Angebot anzunehmen, abzulehnen oder unter Vorbehalt zu akzeptieren und gerichtlich prüfen zu lassen.

2. Rechtliche Grundlagen

Die Änderungskündigung ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Sie unterliegt denselben Anforderungen wie eine Beendigungskündigung, muss also sozial gerechtfertigt sein, wenn das KSchG anwendbar ist. Der Arbeitgeber muss darlegen, dass die Änderungen notwendig sind und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Greift das KSchG nicht – etwa in Kleinbetrieben oder während der Probezeit – gelten dennoch die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Schriftformerfordernis.

3. Zulässige Gründe für eine Änderungskündigung

a) Betriebliche Gründe

Häufig werden Änderungskündigungen aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen ausgesprochen, etwa wenn Abteilungen umstrukturiert oder Standorte verlagert werden. Der Arbeitgeber muss dabei darlegen, dass die Änderungen erforderlich sind, um den Betrieb fortzuführen oder wirtschaftlich zu stabilisieren.

b) Personenbedingte Gründe

In seltenen Fällen kann eine Änderungskündigung personenbedingt erfolgen – etwa wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausführen kann und eine Anpassung der Arbeitsbedingungen notwendig ist.

c) Verhaltensbedingte Gründe

Eine Änderungskündigung aus verhaltensbedingten Gründen kommt vor, wenn ein Arbeitnehmer seine Pflichten verletzt, aber eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen möglich und zumutbar ist.

4. Handlungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer

Nach Erhalt einer Änderungskündigung haben Arbeitnehmer drei Optionen:

a) Vorbehaltlose Annahme

Der Arbeitnehmer akzeptiert die neuen Vertragsbedingungen und verzichtet auf eine gerichtliche Überprüfung. Dies sollte nur erfolgen, wenn die Änderungen akzeptabel sind und keine rechtlichen Zweifel bestehen.

b) Ablehnung

Lehnt der Arbeitnehmer das Angebot ab, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist. In diesem Fall kann er Kündigungsschutzklage erheben, um die Wirksamkeit der Beendigung zu überprüfen.

c) Annahme unter Vorbehalt

Der Arbeitnehmer nimmt das Angebot unter dem Vorbehalt an, dass die Änderungen gerichtlich geprüft werden. Diese Erklärung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen und ist oft die sicherste Möglichkeit, um den Arbeitsplatz zu behalten und gleichzeitig die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.

5. Rolle des Betriebsrats und der Gewerkschaften

In Betrieben mit Betriebsrat muss der Arbeitgeber diesen vor Ausspruch einer Änderungskündigung anhören. Der Betriebsrat kann Stellung nehmen und die Interessen des betroffenen Arbeitnehmers unterstützen. Auch Gewerkschaften bieten Beratung und rechtliche Unterstützung, insbesondere wenn mehrere Arbeitnehmer von Änderungen betroffen sind.

6. Häufige Fehler von Arbeitgebern

Arbeitgeber machen bei Änderungskündigungen oft Fehler, die zu deren Unwirksamkeit führen können. Dazu gehören unzureichende Begründungen, fehlerhafte Fristen oder die Missachtung von Beteiligungsrechten. Deshalb sollte jede Änderungskündigung sorgfältig geprüft werden – am besten durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht, um die eigenen Chancen realistisch einzuschätzen.

7. Änderungskündigungen sind rechtlich komplex

Änderungskündigungen gehören zu den kompliziertesten Bereichen des Arbeitsrechts. Sie betreffen sowohl die Beendigung als auch die Fortführung des Arbeitsverhältnisses – jedoch zu geänderten Bedingungen. Dabei sind enge gesetzliche Vorgaben und kurze Fristen zu beachten, insbesondere die Drei-Wochen-Frist zur Erhebung einer Klage oder zur Annahme unter Vorbehalt. Schon kleine Versäumnisse können dazu führen, dass Sie Ihre Rechte verlieren. Deshalb sollten Sie bei einer Änderungskündigung immer umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten, um die Situation fachgerecht bewerten zu lassen und keine Fristen zu versäumen.

8. Fazit und Handlungsempfehlung

Eine Änderungskündigung stellt Arbeitnehmer vor eine wichtige Entscheidung, die gut überlegt sein sollte. Fristen sind kurz, die rechtlichen Folgen weitreichend. Lassen Sie die Kündigung und das Änderungsangebot immer von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen, um Fehlentscheidungen zu vermeiden und Ihre Rechte optimal zu wahren.

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