Kammertermin

Ein Kammertermin vor dem Arbeitsgericht ist der zweite Verhandlungstermin, wenn im Gütetermin keine Einigung erzielt wurde. Viele Arbeitnehmer wissen nicht genau, was sie dort erwartet, wie er abläuft und welche Bedeutung die Kammerbesetzung hat. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Kammertermin vorbereitet wird, wie die Beweisaufnahme abläuft und welche Rolle ein Anwalt für Arbeitsrecht in diesem Stadium spielt. So sind Sie bestens informiert, um Ihre Chancen im Verfahren zu nutzen.

1. Was ist ein Kammertermin?

Der Kammertermin ist der Hauptverhandlungstermin im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Er folgt in der Regel auf den Gütetermin, wenn dort keine Einigung erzielt wurde. In diesem Termin prüft das Gericht den Fall umfassend, erhebt Beweise und hört Zeugen an. Anders als im Gütetermin wird hier nicht nur über eine Einigung gesprochen, sondern es kann auch zu einem Urteil kommen.

2. Besetzung der Kammer

Die Kammer des Arbeitsgerichts besteht aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern – je einer aus dem Kreis der Arbeitnehmer und einer aus dem Kreis der Arbeitgeber. Diese ehrenamtlichen Richter bringen praktische Erfahrung aus der Arbeitswelt ein, während der Berufsrichter grundsätzlich die rechtliche Leitung übernimmt. Die Besetzung soll sicherstellen, dass Entscheidungen sowohl juristisch fundiert als auch praxisnah sind.

3. Ablauf des Kammertermins

a) Eröffnung und Sachverhaltsdarstellung

Zu Beginn stellt der Vorsitzende Richter den bisherigen Stand des Verfahrens dar. Er fasst die Streitpunkte zusammen und klärt offene Fragen.

b) Beweisaufnahme

Falls erforderlich, werden im Kammertermin Zeugen vernommen, Dokumente geprüft oder andere Beweismittel gewürdigt. Ziel ist es, den Sachverhalt so vollständig wie möglich zu klären.

c) Erneuter Einigungsversuch

Auch im Kammertermin kann das Gericht versuchen, eine gütliche Einigung zu erreichen. Dies ist oft sinnvoll, um lange Rechtsstreitigkeiten und weitere Kosten zu vermeiden.

d) Urteilsverkündung

Kommt keine Einigung zustande, fällt die Kammer in der Regel direkt ein Urteil oder kündigt an, wann das Urteil schriftlich zugestellt wird.

4. Vorbereitung auf den Kammertermin

Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend. Arbeitnehmer sollten gemeinsam mit ihrem Anwalt für Arbeitsrecht alle Beweismittel ordnen, mögliche Zeugen benennen und ihre eigene Darstellung des Falls klar formulieren. Auch die Kenntnis der eigenen Ziele – z. B. Wiedereinstellung, Abfindung oder Klärung offener Ansprüche – ist wichtig, um im Termin gezielt vorgehen zu können.

5. Rolle des Anwalts für Arbeitsrecht

Im Kammertermin ist juristische Unterstützung besonders wichtig. Der Anwalt übernimmt die Beweisführung, stellt Anträge und reagiert auf Argumente der Gegenseite. Er kennt die prozessualen Regeln und kann taktisch entscheiden, wann Vergleichsbereitschaft sinnvoll ist oder wann auf ein Urteil hingearbeitet werden sollte.

6. Häufige Missverständnisse

Viele Arbeitnehmer denken, dass im Kammertermin automatisch ein Urteil ergeht. Tatsächlich versuchen Gerichte oft noch, einen Vergleich zu erzielen. Auch sollten Arbeitnehmer wissen, dass der Kammertermin öffentlich ist – es sei denn, das Gericht ordnet ausnahmsweise den Ausschluss der Öffentlichkeit an.

7. Kammertermine sind oft entscheidend

Der Kammertermin ist häufig der Punkt, an dem sich entscheidet, ob ein Verfahren gewonnen oder verloren wird. Die Darstellung der eigenen Position, die Glaubwürdigkeit von Zeugen und die Qualität der Beweise spielen hier eine zentrale Rolle. Deshalb ist es wichtig, diesen Termin nicht zu unterschätzen und sich optimal vorzubereiten.

8. Fazit und Handlungsempfehlung

Der Kammertermin ist die entscheidende Phase im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Wer hier gut vorbereitet ist und von einem Anwalt für Arbeitsrecht vertreten wird, kann seine Erfolgschancen deutlich erhöhen. Nutzen Sie diesen Termin, um Ihre Position klar darzulegen und Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.

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