Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber – und sollte nie leichtfertig unterschrieben werden. Dieser Beitrag erklärt, welche Inhalte zwingend hineingehören, welche Klauseln problematisch sein können und wie Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften Verträge prüfen. Mit praktischen Tipps, um Fallstricke zu vermeiden und faire Bedingungen zu sichern.

1. Was ist ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis begründet. Er legt fest, welche Leistung der Arbeitnehmer erbringt und welche Gegenleistung – in der Regel Lohn oder Gehalt – der Arbeitgeber zahlt. Auch wenn ein Arbeitsvertrag mündlich gültig sein kann, ist die Schriftform dringend zu empfehlen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Nachweisgesetz (NachwG) und in speziellen arbeitsrechtlichen Vorschriften wie dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

2. Rechtliche Grundlagen und Nachweispflichten

Seit der Reform des Nachweisgesetzes 2022 müssen Arbeitgeber neue Arbeitsverträge detaillierter gestalten.

a) Schriftlicher Nachweis

Der Arbeitgeber muss spätestens am ersten Arbeitstag alle wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich aushändigen. Dazu gehören u. a. Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaubstage und Kündigungsfristen.

b) Gesetzliche Mindeststandards

Auch wenn etwas nicht ausdrücklich im Vertrag steht, gelten gesetzliche Mindeststandards – z. B. 24 Werktage Urlaub pro Jahr nach dem BUrlG oder Höchstarbeitszeiten nach dem ArbZG.

c) Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Diese können Vertragsinhalte ergänzen oder ersetzen. Arbeitnehmer sollten prüfen, ob ihr Vertrag auf einen Tarifvertrag Bezug nimmt.

3. Zwingende Inhalte eines Arbeitsvertrags

Ein vollständiger Arbeitsvertrag sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

a) Vertragsparteien

Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

b) Beginn und ggf. Befristung

Bei befristeten Verträgen: klare Angabe des Enddatums und Sachgrunds (sofern erforderlich).

c) Tätigkeitsbeschreibung

Möglichst konkret, um spätere Streitigkeiten über Aufgabenbereiche zu vermeiden.

d) Arbeitsort

Ein oder mehrere Einsatzorte; bei mobiler Arbeit: Hinweis auf Homeoffice-Regelungen.

e) Arbeitszeit

Wöchentliche Stundenanzahl, Verteilung auf die Wochentage, Überstundenregelungen.

f) Vergütung

Grundgehalt, Zuschläge, Sonderzahlungen (Bonus, Weihnachtsgeld), Auszahlungstermine.

g) Urlaub

Anzahl der Urlaubstage, Berechnung bei Teilzeit, Übertragungsregelungen.

h) Kündigungsfristen

Mindestens gesetzliche Fristen nach § 622 BGB oder längere vertragliche Fristen.

i) Nebenabreden und Ausschlussklauseln

Regelungen zu Nebentätigkeiten, Geheimhaltung, Vertragsstrafen, Verfallfristen.

4. Problematische Klauseln – worauf Arbeitnehmer achten sollten

Nicht jede Klausel ist automatisch wirksam.

a) Überstundenpauschalen

Formulierungen wie „mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten“ sind oft unwirksam, wenn keine klare Begrenzung angegeben wird.

b) Wettbewerbsverbote

Diese können nach Vertragsende die Berufsfreiheit einschränken. Ein wirksames Wettbewerbsverbot erfordert eine Entschädigung (Karenzentschädigung).

c) Ausschlussfristen

Kurze Fristen (z. B. 3 Monate) können dazu führen, dass Ansprüche verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden.

d) Befristungen

Sachgrundlose Befristungen sind nur bis zu 2 Jahre zulässig; danach entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

5. Rolle von Betriebsräten und Gewerkschaften

Betriebsräte prüfen zwar in der Regel keine individuellen Arbeitsverträge, können aber Hinweise auf unfaire oder unübliche Klauseln geben. Gewerkschaften bieten oft eine Vertragsprüfung für Mitglieder an und kennen branchenübliche Standards.

a) Tarifliche Vorteile sichern

Wenn ein Betrieb tarifgebunden ist, sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass der Vertrag den Tarifvertrag korrekt umsetzt.

b) Musterverträge im Betrieb

Betriebsräte können mit dem Arbeitgeber Musterverträge abstimmen, um einheitliche und faire Bedingungen zu gewährleisten.

6. Tipps vor der Unterschrift

  • Vertrag in Ruhe lesen, nicht unter Zeitdruck unterschreiben.
  • Auf unklare Formulierungen achten und nachfragen.
  • Prüfen, ob gesetzliche Mindeststandards eingehalten werden.
  • Bei Zweifel einen Anwalt für Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft einschalten.
  • Mündliche Zusagen schriftlich festhalten lassen.

7. Fazit und Handlungsempfehlung

Ein Arbeitsvertrag ist die Grundlage des Arbeitsverhältnisses – und oft entscheidend für Rechte und Pflichten im Berufsalltag. Wer vor der Unterschrift prüft, ob alle wesentlichen Punkte geregelt sind und keine unzulässigen Klauseln enthalten sind, vermeidet spätere Streitigkeiten. Eine professionelle Prüfung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft ist besonders bei befristeten Verträgen oder ungewöhnlichen Regelungen sinnvoll.

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