Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer verlockend wirken – vor allem, wenn damit eine schnelle Einigung mit dem Arbeitgeber möglich scheint. Doch solche Vereinbarungen bergen auch Risiken, insbesondere für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Aufhebungsvertrag genau ist, worauf Sie achten müssen und welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben. Die wichtigsten Fallstricke und Tipps erklären wir leicht verständlich und praxisnah. So können Sie eine informierte Entscheidung treffen – mit rechtlicher Sicherheit.
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zur Kündigung wird das Arbeitsverhältnis hierbei nicht einseitig beendet, sondern beide Seiten einigen sich freiwillig auf das Ende.
Ein solcher Vertrag kann zu jedem Zeitpunkt während des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen werden – unabhängig von Kündigungsfristen oder dem Kündigungsschutz. Wichtig ist: Der Aufhebungsvertrag bedarf immer der Schriftform (§ 623 BGB). Eine mündliche Vereinbarung oder ein Austausch per E-Mail reicht rechtlich nicht aus.
2. Vorteile eines Aufhebungsvertrags
Ein Aufhebungsvertrag kann unter bestimmten Umständen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Vorteile bringen.
a) Kein Kündigungsrisiko
Für den Arbeitgeber entfällt das Risiko, dass eine Kündigungsschutzklage erhoben wird. Auch Arbeitnehmer können sich in bestimmten Fällen auf eine schnelle und stressfreie Trennung einlassen – beispielsweise bei beruflicher Neuorientierung.
b) Freie Gestaltung
Der Aufhebungsvertrag lässt sich individuell gestalten. So können Abfindungen, ein wohlwollendes Arbeitszeugnis oder Regelungen zum Resturlaub vertraglich vereinbart werden.
c) Flexible Beendigung
Anders als bei der Kündigung kann der Beendigungszeitpunkt frei gewählt werden – auch kurzfristig oder zu einem früheren Zeitpunkt als bei Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen.
3. Risiken und Nachteile für Arbeitnehmer
Trotz der Flexibilität birgt ein Aufhebungsvertrag auch erhebliche Risiken – vor allem für Arbeitnehmer.
a) Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Die größte Gefahr besteht in der Verhängung einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit. Diese tritt ein, wenn der Arbeitnehmer „freiwillig“ an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Die Folge: bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld I (§ 159 SGB III).
Ein „wichtiger Grund“ kann zum Beispiel vorliegen, wenn eine betriebsbedingte Kündigung ohnehin sicher war und der Aufhebungsvertrag lediglich das Verfahren beschleunigt. Um die Sperrzeit zu vermeiden, ist eine rechtliche Prüfung dringend zu empfehlen.
b) Verzicht auf Kündigungsschutz
Mit Abschluss des Aufhebungsvertrags verzichtet der Arbeitnehmer auf alle Schutzmechanismen des Kündigungsrechts. Eine spätere Anfechtung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich – etwa bei nachweisbarem Irrtum, Täuschung oder Drohung (§ 123 BGB).
c) Kein gesetzlicher Abfindungsanspruch
Ein häufiger Irrtum: Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung beim Aufhebungsvertrag. Diese muss individuell ausgehandelt werden – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung.
4. Worauf Sie beim Aufhebungsvertrag achten sollten
a) Schriftform und klare Formulierungen
Achten Sie darauf, dass der Vertrag schriftlich und eindeutig formuliert ist. Unklare Regelungen, insbesondere zum Beendigungsdatum oder zu finanziellen Leistungen, können später zu Problemen führen.
b) Abfindung verhandeln
Eine Abfindung kann eine finanzielle Brücke bis zum neuen Job sein. Üblich sind ca. 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, dies ist jedoch nicht gesetzlich geregelt (sog. Regelabfindung). Wichtig: Eine hohe Abfindung schützt nicht automatisch vor einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
c) Arbeitszeugnis und Restansprüche regeln
Lassen Sie sich ein qualifiziertes, wohlwollendes Arbeitszeugnis zusichern. Klären Sie außerdem, was mit Resturlaub, Überstunden oder Bonuszahlungen geschieht. Auch eine Freistellung kann Bestandteil des Vertrags sein – entweder bezahlt oder unbezahlt.
d) Prüffrist nutzen
Unterschreiben Sie niemals sofort. Bitten Sie um Bedenkzeit und lassen Sie den Vertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Auch die Verbraucherzentrale oder Gewerkschaften können erste Hilfe bieten.
5. Alternativen zum Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist nicht die einzige Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu beenden.
a) Kündigung durch den Arbeitgeber
Hier greift das Kündigungsschutzgesetz – zumindest für Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate beschäftigt sind und in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern arbeiten. Der Arbeitgeber muss einen rechtlich anerkannten Kündigungsgrund haben (z. B. betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt).
b) Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer
Wer selbst kündigt, sollte ebenfalls die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld beachten. Diese wird auch hier verhängt, es sei denn, ein wichtiger Grund liegt vor – zum Beispiel ein gesundheitliches Problem oder ein neuer Arbeitsvertrag.
c) Abwicklungsvertrag
Im Unterschied zum Aufhebungsvertrag wird ein Abwicklungsvertrag nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung geschlossen. Er regelt nur die Folgen der Kündigung – etwa eine Abfindung oder das Zeugnis. Diese Variante birgt ein geringeres Risiko für eine Sperrzeit.
6. Fazit: Mit Bedacht entscheiden
Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein – etwa zur Vermeidung eines langwierigen Kündigungsschutzverfahrens oder zur schnellen beruflichen Neuorientierung. Doch er sollte nie unüberlegt abgeschlossen werden. Vor allem die Gefahr einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld darf nicht unterschätzt werden. Wer gut informiert ist und sich rechtlich beraten lässt, kann mögliche Nachteile vermeiden und faire Bedingungen aushandeln.
Bitte beachten Sie: Unsere Beiträge dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung dar, die insbesondere auf der Grundlage Ihres individuellen Sachverhalts ersetzt werden kann. Außerdem kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere und individuelle Rechtsberatung wünschen, wenden Sie sich bitte an uns.
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