Lohnklage

Viele Arbeitnehmer warten monatelang auf ausstehenden Lohn – doch das muss nicht sein. Eine Lohnklage kann helfen, den Lohn erfolgreich durchzusetzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann sich eine Klage lohnt, welche Fristen gelten und wie der Ablauf konkret aussieht. Auch Betriebsräte und Gewerkschaften finden hier wichtige Hinweise zur Unterstützung betroffener Beschäftigter. Jetzt Klarheit schaffen und Rechte kennen.


1. Was ist eine Lohnklage?

Eine Lohnklage ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem Arbeitnehmer ihre ausstehenden Lohnansprüche gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen können. Oft ist sie das letzte Mittel, wenn Mahnungen oder Gespräche keine Wirkung zeigen. Die Klage wird beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht und zielt darauf ab, den rückständigen Lohn einzufordern.

Wichtig: Auch wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht, kann und sollte die Klage eingereicht werden – Sie riskieren dadurch nicht automatisch die Kündigung. Im Gegenteil: Wer zu lange wartet, verliert mitunter Ansprüche, wenn Ausschlussfristen greifen.


2. Wann ist eine Lohnklage sinnvoll?

Eine Lohnklage ist immer dann sinnvoll, wenn der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in Verzug ist und auf Aufforderungen nicht reagiert. Sie kann sich auch dann lohnen, wenn Lohnbestandteile (z. B. Überstundenvergütung, Zuschläge, Boni) nicht oder nur teilweise gezahlt wurden.

a) Wiederholte verspätete Zahlungen

Wenn Löhne regelmäßig zu spät oder unvollständig gezahlt werden, sollten Betroffene handeln. Eine Klage kann auch zukünftige Zahlungen absichern – etwa, wenn das Gericht feststellt, dass ein bestimmter Anspruch dauerhaft besteht.

b) Lohn trotz Krankheit oder Kündigung

Auch im Krankheitsfall oder während der Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber zahlen – inklusive Entgeltfortzahlung. Erfolgt das nicht, ist eine Klage der richtige Schritt.

c) Verdacht auf Insolvenz

Wenn Anzeichen für eine drohende Insolvenz bestehen, sollte rasch gehandelt werden. Eine Klage kann helfen, Ansprüche zu sichern – etwa durch einen vollstreckbaren Titel.


3. Welche Fristen gelten bei der Lohnklage?

Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten sogenannte Ausschlussfristen. Diese regeln, innerhalb welchen Zeitraums Ansprüche geltend gemacht und ggf. eingeklagt werden müssen. Wird diese Frist versäumt, ist der Anspruch in der Regel dauerhaft verloren.

a) Einfache Ausschlussfristen

Oft müssen Ansprüche binnen drei Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden. Danach bleibt meist eine weitere Frist von drei Monaten zur Klageerhebung, falls der Arbeitgeber nicht zahlt (sog. zweistufige Ausschlussfrist).

b) Tarifliche Besonderheiten

Gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer sollten besonders auf tarifliche Ausschlussfristen achten – diese können kürzer oder länger sein. Ein Blick in den Tarifvertrag oder eine Beratung bei der Gewerkschaft hilft.

c) Verjährung

Unabhängig von Ausschlussfristen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis über die de Anspruch begründeten Tatsachen haben.


4. Ablauf einer Lohnklage: Schritt für Schritt

Der Gang vor Gericht wirkt für viele einschüchternd – ist aber oft einfacher, als gedacht. Der folgende Ablauf zeigt, wie eine Lohnklage typischerweise verläuft.

a) Schriftliche Geltendmachung

Bevor geklagt wird, sollte der Anspruch schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden – am besten nachweisbar per Einschreiben.

b) Klage beim Arbeitsgericht einreichen

Die Klage wird beim Arbeitsgericht des Arbeitsortes oder Firmensitzes eingereicht. Dies kann auch ohne Anwalt erfolgen – dennoch empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung, insbesondere bei komplizierten Ansprüchen.

c) Gütetermin und Kammertermin

Nach Einreichung der Klage findet zunächst ein Gütetermin statt. Hier versucht das Gericht, eine Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Gelingt dies nicht, folgt ein Kammertermin mit ausführlicherer Verhandlung.

d) Urteil und Vollstreckung

Kommt es zu einem Urteil, ist dieses vollstreckbar. Das heißt: Der Arbeitnehmer kann beispielsweise einen Gerichtsvollzieher beauftragen, um den Lohn einzutreiben – etwa durch Kontopfändung.


5. Rolle von Betriebsräten und Gewerkschaften

Betriebsräte und Gewerkschaften spielen eine zentrale Rolle bei Lohnklagen – insbesondere zur Information, Unterstützung und Motivation der Beschäftigten.

a) Aufklärung im Betrieb

Betriebsräte sollten Betroffene über ihre Rechte aufklären und ggf. auf Fristen hinweisen. Infoblätter oder Betriebsversammlungen sind geeignete Formate.

b) Unterstützung bei der Geltendmachung

Viele Beschäftigte scheuen den Schritt zum Gericht. Hier können Betriebsräte begleiten oder auf die Möglichkeit hinweisen, über die Gewerkschaft einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.

c) Kollektives Vorgehen bei systematischen Verstößen

Kommt es im Unternehmen gehäuft zu Lohnrückständen, ist auch ein kollektives Vorgehen denkbar – etwa durch gewerkschaftliche Aktionen, Sammelklagen oder Öffentlichkeitsarbeit.


6. Kosten und Risiken einer Lohnklage

Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass eine Lohnklage teuer sei. Tatsächlich sind die Risiken überschaubar – insbesondere im ersten Rechtszug.

a) Keine Gerichtskosten im Vergleich

Im Arbeitsgericht erster Instanz trägt jede Seite ihre Kosten selbst – auch wenn sie gewinnt. Gerichtskosten fallen meist nur bei umfangreichen Verfahren an und sind überschaubar.

b) Unterstützung durch Rechtsschutz

Gewerkschaftsmitglieder profitieren oft vom gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Auch private Arbeitsrechtsschutzversicherungen übernehmen häufig die Kosten.

c) Prozesskostenhilfe

Wer sich die Klage nicht leisten kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Damit übernimmt der Staat die Verfahrenskosten – abhängig vom Einkommen.


7. Was tun bei Zahlungsausfall trotz Urteil?

Wurde ein Urteil erstritten, aber der Arbeitgeber zahlt trotzdem nicht, kann der Lohnanspruch zwangsweise vollstreckt werden. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.

a) Kontopfändung

Mit dem Urteil kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, das Konto des Arbeitgebers zu pfänden. Damit wird der ausstehende Betrag direkt vom Konto eingezogen.

b) Zwangsvollstreckung gegen Vermögen

Auch Vermögensgegenstände (z. B. Firmenfahrzeuge, Maschinen) können gepfändet werden, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt.

c) Insolvenzverfahren

Stellt sich heraus, dass der Arbeitgeber insolvent ist, kann Insolvenzgeld über die Agentur für Arbeit beantragt werden. Dieses deckt maximal drei Monate Lohn ab.


8. Fazit mit Handlungsempfehlung

Wer auf seinen Lohn warten muss, sollte nicht zögern. Eine Lohnklage ist ein wirksames Mittel, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen – rechtzeitig und mit Unterstützung. Insbesondere Ausschlussfristen machen schnelles Handeln notwendig. Arbeitnehmer sollten sich nicht einschüchtern lassen und ihre Rechte aktiv wahrnehmen. In vielen Fällen helfen Betriebsräte, Gewerkschaften oder ein Anwalt für Arbeitsrecht, den richtigen Weg zu finden.

Wenn Sie unsicher sind, ob und wie Sie eine Lohnklage einreichen sollen, holen Sie rechtzeitig rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht ein. Nur so lassen sich individuelle Risiken erkennen und vermeiden.

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